Akademische Beschwerden von Studierenden
Ein akademischer Einspruch ist der Antrag eines Studierenden auf Überprüfung einer Entscheidung, die seinen akademischen Status oder Studienfortschritt beeinflusst, beispielsweise die Endnote oder eine andere akademische Maßnahme. Sie können gegen eine Entscheidung Einspruch einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Richtlinien der Universität nicht eingehalten oder ein Verfahren fehlerhaft angewendet wurde.
Anmerkungen: Wenn Ihr Antrag kürzlich abgelehnt wurde Zulassung zum Studium Sie möchten sich an der UCF bewerben und gegen die Ablehnung Ihrer Zulassung Berufung einlegen? Kontaktieren Sie uns. Studienzulassungen .
UCF-Richtlinie 4-412 beschreibt die Verfahren, Rollen, Verantwortlichkeiten und Fristen für die Einreichung eines Notenwiderspruchs oder eines Widerspruchs gegen ein akademisches Programm.
Richtlinie für Notenbeschwerden
Gilt für Studierende im Bachelor- und Masterstudium
Sie können einen Einspruch gegen Ihre Note einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Endnote nicht auf den im Kursprogramm festgelegten Bewertungsrichtlinien und -verfahren beruht, nicht den Richtlinien der UCF für das Kursprogramm entspricht oder aus Gründen herabgesetzt wurde, die nicht mit Ihren akademischen Leistungen zusammenhängen.
Einsprüche gegen die Endnote können nur für die in myUCF veröffentlichte Kursnote eingereicht werden. Ein Einspruch gegen die Note einer einzelnen Aufgabe oder gegen Bedenken hinsichtlich des Kursinhalts oder der Lehrmethode ist nicht möglich.
Vorbereitung zur Einreichung eines Notenwiderspruchs
Laden Sie den Download herunter, um alle notwendigen Schritte zum Einlegen eines Notenwiderspruchs zu erfahren. Entscheidungsbaum unseres NotenbeschwerdeverfahrensWir haben auch separate Flyer für Studenten und Fakultät die einen Überblick über den Prozess bieten. Darüber hinaus können Sie auch Folgendes lesen: Richtlinie 4-412 der UCF zu akademischen Beschwerden von Studierenden (Abschnitt A).
Studenten
Füllen Sie das Online aus Formular zur Berechtigung zum Einspruch gegen Bachelor-Notenanträge.
Doktoranden
Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab. Formular zur Berufung gegen die Abschlussnote.
Häufig gestellte Fragen
Bevor Ihr Einspruch gegen die Note geprüft werden kann, müssen Sie Folgendes einreichen:
- Eine kurze Zusammenfassung Ihrer Anliegen bezüglich Ihrer Note und des gewünschten Ergebnisses. Falls Sie mehr Platz benötigen, können Sie Ihrem Formular zusätzliche Seiten beifügen.
- Bitte kontaktieren Sie Ihren Dozenten per E-Mail oder auf anderem schriftlichem Wege bezüglich Ihrer Bedenken bezüglich Ihrer Note. Falls Sie einen Einspruch einlegen möchten, müssen Sie das informelle Verfahren mit folgender E-Mail oder E-Mail beginnen: 20 Werktagen der Veröffentlichung der Endnoten am myUCF (siehe Akademischer Schulkalender (für die jeweiligen Daten). Sie müssen Ihrem Dozenten alle Punkte mitteilen, die Sie in Ihrem Einspruch anführen.
- Eine Kopie des vollständigen Kursplans. Teilkopien, Screenshots oder Auszüge werden nicht akzeptiert.
- Eine Kopie Ihrer Abschlussnoten von myUCF.
Falls eines dieser Dokumente fehlt, wird Sie der Ausschuss bitten, es vor der Prüfung Ihres Einspruchs nachzureichen.
Doktoranden: Füllen Sie das Online-Formular für Notenbeschwerden.
Studenten: Füllen Sie das Online aus Formular zur Berechtigung zum Einspruch gegen Bachelor-NotenanträgeSobald Ihre Berechtigung für einen Notenwiderspruch festgestellt wurde, werden Sie weitergeleitet, um das Online-Formular für Notenwidersprüche im Bachelorstudium auszufüllen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dokumente zusammen mit dem Online-Formular einreichen:
- Korrespondenz mit Ihrem Dozenten bezüglich Ihrer Bedenken bezüglich Ihrer Note.
- Vollständiges Exemplar des Kursprogramms.
- Kopie Ihrer Abschlussnoten von myUCF.
Bitte reichen Sie keine Links zu freigegebenen Dokumenten wie OneDrive oder Google Drive ein. Der Ausschuss hat keinen Zugriff auf diese Links, und Ihre Beschwerde verzögert sich, bis Sie alle Dateianhänge gesendet haben.
Einsprüche gegen Noten, die eine Diskrepanz zwischen der angegebenen Benotungsrichtlinie und den im Kursprogramm beschriebenen Verfahren geltend machen, können berücksichtigt werden, wenn ein Student einen oder mehrere der folgenden Nachweise erbringen kann (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):
- Die Gewichtungskategorien der Noten wurden gegenüber den im Lehrplan aufgeführten Kategorien geändert.
- Eine im Lehrplan aufgeführte Zusatzaufgabe wurde bei der Berechnung der Endnote nicht berücksichtigt.
- Im Studienplan ist eine verspätete Abgabe der Aufgaben ausdrücklich erlaubt (z. B. bis zu zwei Tage nach dem Abgabetermin), dem Studenten wurde jedoch nicht die Möglichkeit gegeben, die Aufgabe innerhalb dieses Zeitraums abzugeben.
Einsprüche gegen Noten, bei denen behauptet wird, die Noten seien aus nicht-akademischen Gründen herabgesetzt worden, können berücksichtigt werden, wenn ein Student nachweisen kann, dass seine Endnote durch andere Faktoren als einen Fehler bei der Berechnung der Endnote negativ beeinflusst wurde.
Nein. Gegen die Noten einzelner Aufgaben kann kein Einspruch eingelegt werden. Die Noten für Aufgaben, Prüfungen und Projekte werden nach fachlicher Einschätzung der Dozentin/des Dozenten vergeben. Bei Fragen oder Unklarheiten zu einer bestimmten Note wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Dozentin/Ihren Dozenten. Sie können sich auch an die Fachbereichsleitung oder die zuständige Studiengangsleitung wenden.
Studierende können einen Notenwiderspruch einlegen, um eine Überprüfung ihrer Endnote zu beantragen. nur wenn Der Student kann nachweisen, dass bei der Berechnung der Endnote ein Fehler unterlaufen ist. Gemäß der Richtlinie für akademische Beschwerden von Studierenden müssen Studierende zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem/der Dozenten/Dozentin zu klären, bevor sie einen formellen Notenbeschwerdeantrag einreichen.
Anträge auf Überprüfung der Note, wie etwa die Beantragung einer Punkteerhöhung, um die nächste Note zu erreichen, oder die Beantragung einer erneuten Bewertung der Endnote durch eine andere Person, sind keine zulässigen Gründe für einen Notenwiderspruch gemäß der Richtlinie für akademische Beschwerden von Studierenden.
Ein Antrag auf Überprüfung der Berechnung Ihrer Endnote oder ein Antrag auf Neubewertung Ihrer Endnote kann direkt an Ihren Dozenten oder den Vorsitzenden des Fachbereichs/Direktor der Fakultät, in der der Kurs stattfindet, gerichtet werden.
Beschwerden zu akademischen Programmen
Gilt für Studierende im Bachelor- und Masterstudium
Sie können einen Widerspruch gegen eine Entscheidung Ihres akademischen Programms einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung oder Maßnahme Ihrer Fakultät, Ihres Colleges oder Ihres Graduiertenprogramms von den Richtlinien des Programms oder der Universität abweicht.
Bevor Sie einen Widerspruch gegen die Ablehnung eines akademischen Programms einreichen, lesen Sie bitte Folgendes: UCF-Richtlinie 4-412 (Abschnitt B) und überprüfen Sie die Entscheidungsbaum für das Beschwerdeverfahren bei Maßnahmen im akademischen Programm.
Studenten
Laden und ergänzen Beschwerdeformular für Programmmaßnahmen Und per E-Mail an gradeappeals@ucf.edu.
Doktoranden
Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab. Beschwerdeformular für Graduiertenprogramme.
Programmänderungen abgelehnt und Entscheidung über automatischen Studienabschluss getroffen
Gilt für Bachelor-Studierende
Gegen abgelehnte Programmänderungen und automatische Abschlussentscheidungen können Sie Widerspruch einlegen. Die Einlegung eines Widerspruchs kann den Studienabschluss verzögern.
Bevor Sie einen abgelehnten Antrag auf Programmwechsel oder automatischen Studienabschluss einreichen, lesen Sie bitte Folgendes: Richtlinie zum zeitgerechten akademischen Fortschritt im Hinblick auf einen Hochschulabschluss, Lesen UCF-Richtlinie 4-412 (Abschnitt B) und überprüfen Sie die Entscheidungsbaum für abgelehnte Programmänderungen und automatischen Studienabschluss.
Studenten
Laden und ergänzen Formular für einen Widerspruch gegen den fristgerechten akademischen Fortschritt Und per E-Mail an ous@ucf.edu.
Rechtzeitiger akademischer Fortschritt auf dem Weg zu einer Abschlusspolitik
Sie können gegen eine Entscheidung über die Vergabe Ihres akademischen Grades (einschließlich Entscheidungen über die automatische Graduierung oder die Verleihung des akademischen Grades) Berufung einlegen. Die Einlegung einer Berufung kann Ihren geplanten Abschlusstermin verzögern. Lesen Sie vor Einreichung einer Berufung bitte Folgendes: UCF-Richtlinie 4-412 (Abschnitt B) und überprüfen Sie die Entscheidungsbaum für abgelehnte Programmänderungen und automatischen Studienabschluss.
Bevor Sie Berufung einlegen, müssen Sie dies innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Entscheidung mit dem Leiter des Academic Success Coach (ASC) oder dem Fakultätsleiter des Studiengangs an der Fakultät, an der Ihr Hauptfach angeboten wird, besprechen.
Wenn Sie nach Erhalt der Antwort des ASC oder des Fakultätsdirektors fortfahren möchten, müssen Sie innerhalb von 10 Werktagen einen schriftlichen Widerspruch einreichen. Ihr Widerspruch wird vom Büro für Bachelorstudien geprüft.
Wird Ihrem Einspruch nicht stattgegeben, bleibt die ursprüngliche Entscheidung bestehen. Wird Ihr Einspruch gegen die Vergabe Ihres ersten akademischen Grades abgelehnt, werden Sie zur Graduierung und Verleihung des akademischen Grades angemeldet.
Berufungsverfahren
Das nachfolgend beschriebene Beschwerdeverfahren gilt nur für Entscheidungen der Akademischen Dienste. bei Änderungen der Studienleistungen oder bei krankheitsbedingten Beurlaubungen.
Gemäß den Universitätsbestimmungen können Sie gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Änderung der Studienleistungen oder auf Abmeldung aus medizinischen Gründen beim Zulassungs- und Normenausschuss Berufung einlegen, sofern ein legitimer Grund für die Berufung vorliegt. Eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Entscheidung ist kein ausreichender Grund für eine Berufung. Sie müssen dem Ausschuss neue Informationen und/oder zusätzliche Unterlagen zur Prüfung vorlegen, die Ihrer ursprünglichen Petition nicht beigefügt waren. Gründlichkeit ist für das Berufungsverfahren von größter Wichtigkeit.
Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss tagt in der Regel alle zwei Wochen dienstags, um über Widersprüche von Studierenden zu entscheiden. Die vollständigen Widerspruchsunterlagen müssen dem Büro für Bachelorstudien spätestens dreißig (30) Tage nach der Ablehnung Ihres ursprünglichen Antrags vorliegen. Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag vorläufig, um festzustellen, ob ein Widerspruch begründet ist. Sie werden innerhalb einer Woche über das Ergebnis informiert. Sollte der Ausschuss entscheiden, dass neue Informationen oder zusätzliche Unterlagen nicht relevant sind, wird Ihr Widerspruch abgelehnt. Ist ein Widerspruch begründet, können Sie in der nächsten Sitzung des Ausschusses persönlich erscheinen.
Der Ausschuss wird Sie nach der Sitzung per E-Mail über seine Entscheidung informieren.


