Genehmigte verspätete Abmeldungen gelten genauso wie ein regulär abgebrochener Kurs.
Verwandte FAQs
Wenn Sie im Sommer 2023 oder später an der UCF zugelassen wurden, sind Sie auf maximal sechs Kursrücktritte an der UCF beschränkt, drei von Kursen der Stufe 1000–2000 und drei von Kursen der Stufe 3000+.
Darüber hinaus können Sie sich nur zweimal vom selben Kurs abmelden. Wenn Sie sich ein drittes Mal anmelden möchten, benötigen Sie die Genehmigung eines Studienberaters. Sie können sich kein drittes Mal vom Kurs abmelden.
Um sich ein drittes Mal anzumelden, müssen Sie die Genehmigung Ihres akademischen Erfolgscoachs einholen. Ihr akademischer Erfolgscoach ist nicht verpflichtet, Ihren Antrag zu unterstützen, wird jedoch die Gründe für Ihre vorherigen Kursabmeldungen sowie den akademischen Fortschritt in Ihrem Programm berücksichtigen. Wenn er genehmigt wird, Sie können den Kurs NICHT ein drittes Mal abbrechen.
Sie können sich jederzeit vor Ablauf der Rücktrittsfrist von allen Lehrveranstaltungen eines laufenden Semesters abmelden. Die Hochschulordnung erlaubt bis zu zwei vollständige Semesterrücktritte vor Ablauf der Rücktrittsfrist. Abmeldungen ganzer Semester zählen nicht zu den insgesamt sechs Abmeldungen, wohl aber zu den zwei Abmeldungen pro Studiengang.
Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, einen Studienerfolgscoach aufzusuchen, empfehlen wir Ihnen dringend, vor dem Abbruch eines Kurses einen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie auf Kurs bleiben, um die Anforderungen Ihres Studiengangs zu erfüllen und rechtzeitig Ihren Abschluss zu machen.
Wenn dies Ihr zweiter Rücktritt vom Kurs ist, müssen Sie vor der dritten Anmeldung einen Studienerfolgsberater aufsuchen.
Genehmigte medizinische Abmeldungen zählen nicht für die sechs Gesamtabmeldungen, die zwei Abmeldungen pro Kurs oder die zwei volle Semesterabmeldungen.